Ein Arzt hält die Hand einer Patientin und spendet Trost

Weiterbildungsermächtigungen

Wir verfügen über umfangreiche Weiterbildungsermächtigungen, die es ermöglichen,

Ärztinnen und Ärzten in Ausbildung fachärztliche Kentnisse und Fertigkeiten zu vermitteln.

 

Dazu gehören 24 Montae Weiterbildungsermächtigung auf dem Gebiet der Allgemeinmedizin

in der hausärztlichen Versorgung sowie eine Weiterbildungsermächtigung für 12 Monate auf

dem Fachgebiet der inneren Medizin und 6 Monate Weiterbildungsermächtigung für die 

Zusatzbezeichnung Palliativmedizin.