Weiterbildungsermächtigungen
Wir verfügen über umfangreiche Weiterbildungsermächtigungen, die es ermöglichen,
Ärztinnen und Ärzten in Ausbildung fachärztliche Kentnisse und Fertigkeiten zu vermitteln.
Dazu gehören 24 Montae Weiterbildungsermächtigung auf dem Gebiet der Allgemeinmedizin
in der hausärztlichen Versorgung sowie eine Weiterbildungsermächtigung für 12 Monate auf
dem Fachgebiet der inneren Medizin und 6 Monate Weiterbildungsermächtigung für die
Zusatzbezeichnung Palliativmedizin.